Ein Wechsel des Studiengangs, des Studienfaches oder der Studienrichtung, die Wahl oder der Wechsel eines Profilschwerpunktes oder eines Zweitfaches, die Hinzunahme eines weiteren Studiengangs oder Nebeninstrumentes sowie der Wechsel nach einem abgeschlossenen Studium in ein weiteres Studium sind, insbesondere im Hinblick auf die Teilnahme an der Eignungsprüfung, zu den jeweils geltenden Anmeldefristen schriftlich zu beantragen.
Für die Anmeldung zu Prüfungen sind je nach Prüfungsart verschiedene Fristen und Modalit?ten zu beachten. Eine ?bersicht der Fristen und Anmeldeformen finden Sie hier.
Studierende ausl?ndischer 亚博足彩_亚博足彩app-官网n haben die M?glichkeit, semesterweise an der 亚博足彩_亚博足彩app-官网 für Musik Nürnberg immatrikuliert zu werden und Studienleistungen zu erbringen, jedoch ohne einen Studienabschluss zu erwerben. Bewerberinnen/Bewerber für ein Austauschstudium nehmen nicht an der Eignungsprüfung teil, die Zulassung und Immatrikulation beschr?nkt sich in der Regel auf zwei Semester. Im Rahmen des Teilprogramms ERASMUS des neuen Bildungsprogrammes der Europ?ischen Union k?nnen Auslandsaufenthalte zum Studium oder Praktikum gef?rdert werden. Studierende, die ein Austauschstudium im Ausland anstreben, k?nnen sich hierzu im International Office der 亚博足彩_亚博足彩app-官网 beraten lassen.
Studienzeiten und -leistungen, die an anderen 亚博足彩_亚博足彩app-官网n als der 亚博足彩_亚博足彩app-官网 für Musik Nürnberg erbracht wurden, k?nnen zum Zwecke des Fortsetzens eines Studiums angerechnet werden, sofern keine wesentlichen Unterschiede bestehen. Kompetenzen aus abgeschlossenen einschl?gigen schulischen oder beruflichen Ausbildungen k?nnen bis max. zur H?lfte der in der 亚博足彩_亚博足彩app-官网 zu erwerbenden Kompetenzen angerechnet werden, sofern diese gleichwertig sind. Zur ?berprüfung ist in beiden F?llen ein schriftlicher Antrag mittels dem von der 亚博足彩_亚博足彩app-官网 hierfür bereitgestellten Formular über den Studienservice an den Prüfungsausschuss zu stellen und sind entsprechende Nachweise beizulegen.
Auf Antrag k?nnen Sie sich nach Art. 48 Abs. 2 BayHSchG aus wichtigem Grund von der Verpflichtung zu einem ordnungsgem??en Studium befreien lassen, sofern der wichtige Grund mehr als die H?lfte der Unterrichts- bzw. Vorlesungszeit des betreffenden Semesters umfasst.
Wichtige Gründe für eine Beurlaubung sind insbesondere
1. ?rztlich bescheinigte Krankheit, wenn sie ein ordnungsgem??es Studium in dem betreffenden Semester verhindert,
2. Umst?nde, die für Arbeitnehmer Anspruch auf Mutterschutz oder Elternzeit begründen,
3. studiengangbezogenes Studium an einer 亚博足彩_亚博足彩app-官网 im Ausland,
4. au?ergew?hnliche Belastung durch die Pflege naher Angeh?riger, für die eine Unterhaltspflicht besteht,
5. die Absolvierung eines freiwilligen künstlerischen Orchesterpraktikums innerhalb der Regelstudienzeit,
6. durch die Studien- und Prüfungsordnungen der 亚博足彩_亚博足彩app-官网 für Musik verpflichtend geregelte Praktika, die au?erhalb der 亚博足彩_亚博足彩app-官网 zu erbringen sind und erhebliche Teile der Unterrichtszeit beanspruchen.
Andere Gründe k?nnen nur nach strenger Prüfung des Einzelfalls anerkannt werden; finanzielle und/oder wirtschaftliche Gründe k?nnen nicht als wichtiger Grund herangezogen werden.
Der Antrag ist unter Verwendung der dafür vorgesehenen Antragsformulare bis bis sp?testens30.09. für das Wintersemester und 14.03. für das Sommersemester beim Studienservice zu stellen; für die Begründung muss ein geeigneter Nachweis beigefügt werden. Beurlaubungen werden von der 亚博足彩_亚博足彩app-官网 jeweils nur semesterweise ausgesprochen und sollen in der Regel insgesamt zwei Semester nicht überschreiten. Zeiten der Mutterschutzfrist, der Elternzeit sowie die Zeiten für die Pflege eines nahen Angeh?rigen werden auf die H?chstdauer nicht angerechnet. Eine Beurlaubung im ersten Fach- bzw. Hochschulsemester sowie rückwirkende Beurlaubungen für bereits fortgeschrittene bzw. abgeschlossene Semester sind grunds?tzlich nicht m?glich. Die Beurlaubung erfolgt durch schriftlichen Bescheid. Studierende bleiben immatrikuliert und erhalten die Semesterbescheinigung mit dem Eintrag, dass sie beurlaubt sind. Der Studentenwerksbeitrag ist auch im Falle der Beurlaubung zu entrichten.
Beurlaubungssemester z?hlen als Hochschulsemester, nicht jedoch als Fachsemester, es sei denn die Beurlaubung erfolgt auf Grund von Nr. 3 oder Nr. 5 in Zusammenhang mit der Anerkennung von Studienleistungen auf das Weiterstudium an der 亚博足彩_亚博足彩app-官网 für Musik Nürnberg.
W?hrend einer Beurlaubung k?nnen keine Studien- und Prüfungsleistungen an der 亚博足彩_亚博足彩app-官网 für Musik Nürnberg erbracht werden. Davon ausgenommen ist die Wiederholung nicht bestandener Prüfungen. Im Falle der Beurlaubung wegen Mutterschutz, Eltern- oder Pflegzeiten sind Ausnahmeregelungen m?glich.
Eine Beurlaubung kann soziale Nachteile, wie z. B. den Wegfall einer Baf?G-F?rderung, eines Stipendiums oder des Kindergeldes nach sich ziehen. Es ist daher empfehlenswert, sich im Vorfeld über m?gliche Auswirkungen bei den zust?ndigen Stellen zu erkundigen.
Ausl?ndische Studierende, die nicht Staatsangeh?rige von Mitgliedstaaten der Europ?ischen Union sind, sollten vor der Beantragung einer Beurlaubung die ausl?nderrechtlichen Konsequenzen mit der zust?ndigen Beh?rde kl?ren.
Sollte eine Beurlaubung nicht m?glich sein, k?nnen Studierende in geeigneten Einzelf?llen anstelle einer Beurlaubung die vorübergehende Exmatrikulation beantragen. In diesen F?llen kann auf Antrag u. U. eine Wiederimmatrikulation ohne erneute Eignungsprüfung m?glich sein.
N?heres zur Beurlaubung regeln die §§ 15 – 16 ImmaS (Immatrikulationssatzung). Sollten Sie eine Beurlaubung beantragen wollen, empfiehlt es sich, im Vorfeld einen Beratungstermin beim Leiter des Studienservice wahrzunehmen.
Alle Mitglieder der 亚博足彩_亚博足彩app-官网 sind grunds?tzlich zur kostenlosen Nutzung der Bibliothek und zur Ausleihe zugelassen. Bitte beachten Sie das A-Z der Bibliothek, die Nutzungsordnung und die Gebühren- und Entgeltsatzungen (GES) der 亚博足彩_亚博足彩app-官网 für Musik Nürnberg.
Studierende sind zum Ende des Semesters exmatrikuliert, in dem die Abschlussprüfung bestanden wurde. Auf Antrag wird eine Exmatrikulationsbescheinigung ausgestellt. Weitere F?lle der Exmatrikulation bestimmen Art. 49 BayHSchG und § 17 ImmaS.
Sollten Sie ihr Studium beenden oder an einer anderen 亚博足彩_亚博足彩app-官网 fortsetzen wollen, ist eine Exmatrikulation auf Antrag m?glich. Diesem Antrag sind Best?tigungen über die vollst?ndige Rückgabe geliehener Hochschulgegenst?nde aus der Hochschulbibliothek, der Instrumenten- und der Schlüsselverwaltung beizufügen. Die Exmatrikulation auf Antrag kann frühestens mit dem Tag des Antragseinganges erfolgen. Zum Nachweis wird eine Exmatrikulationsbescheinigung ausgestellt.
Studienbewerberinnen/Studienbewerber, die einzelne Unterrichtsveranstaltungen besuchen wollen, k?nnen auf schriftlichen Antrag mit Zustimmung der Hochschulleitung als Gaststudierende immatrikuliert werden. Die Immatrikulation als Gaststudierende/Gaststudierender ist nur insoweit m?glich, als dadurch das ordnungsgem??e Studium der Studierenden nicht beeintr?chtigt wird. Gaststudierende werden nicht Mitglieder der 亚博足彩_亚博足彩app-官网 für Musik Nürnberg. Studienleistungen, die als Gaststudierende/Gaststudierender erbracht wurden, werden für ein Studium nicht anerkannt. Das Ablegen von Prüfungen ist im Rahmen eines Gaststudiums nicht zul?ssig; ein Studienabschluss kann nicht erworben werden. Die Zulassung ist jeweils auf ein Semester befristet. Das Gaststudium ist kostenpflichtig. Die Gebühren richten sich nach der Gebühren- und Entgeltsatzung (GES).
Studierende k?nnen für Personen- und Sachsch?den, die im Zusammenhang mit dem Studium verursacht werden, haftbar gemacht werden. Der Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung wird daher empfohlen.
Schülerinnen bzw. Schülern kann nach bestandenem Eignungstest und dem einvernehmlichen Urteil von Schule und 亚博足彩_亚博足彩app-官网 über das Vorliegen besonderer Begabungen im Einzelfall genehmigt werden, an Lehrveranstaltungen teilzunehmen sowie Studien- und Prüfungsleistungen zu erbringen. Der Unterrichtsumfang in der Hochbegabtenf?rderung betr?gt maximal vier Semesterwochenstunden. Die F?cherbelegung und der Unterrichtsumfang werden vom Prüfungsausschuss festgelegt.
Eine Immatrikulation in einem bestimmten Studiengang erfolgt nicht; ein Studienabschluss kann nicht erreicht werden. Schülerinnen und Schüler der Hochbegabtenf?rderung werden nicht Mitglieder der 亚博足彩_亚博足彩app-官网.
Nach erfolgter Zulassung in der Hochbegabtenf?rderung sind das pers?nliche Erscheinen zusammen mit mindestens einer erziehungsberechtigten oder hierzu bevollm?chtigten Person sowie die Vorlage der im Zulassungsbescheid genannten Unterlagen notwendig.
Für Staatsangeh?rige nicht deutschsprachiger L?nder ist ein geeigneter Nachweis über die für das Studium erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse vorzulegen. Fremdsprachige Dokumente sind zudem in amtlich beglaubigter ?bersetzung in deutscher oder englischer Sprache vorzulegen.
Die Zulassung zur Hochbegabtenf?rderung gilt in der Regel bis zur Beendigung der Schulausbildung, sofern sie nicht vorher durch die 亚博足彩_亚博足彩app-官网 oder die Schülerin bzw. den Schüler bzw. die Erziehungsberechtigten beendet wird.
An der 亚博足彩_亚博足彩app-官网 für Musik Nürnberg kann das Studium jeweils nur zu Beginn des Wintersemesters aufgenommen werden und setzt eine erfolgreich bestandene Eignungsprüfung, eine Zulassung zum Studium sowie eine schriftliche Annahme des Studienplatzes voraus.
Die Immatrikulation ist vom Studienbewerber pers?nlich oder durch eine gesetzlich bevollm?chtigte Person unter Vorlage aller im Zulassungsbescheid genannten Unterlagen im Studienservice vorzunehmen. Ausl?ndische Studierende haben erg?nzend die Aufenthaltsgenehmigung mit der Berechtigung zum Studium nachzuweisen; für Studierende aus EU-L?ndern ist die Vorlage einer Freizügigkeitsbescheinigung ma?gebend.
Die Fristen für die Immatrikulation werden im Zulassungsbescheid mitgeteilt. Eine Fristvers?umnis hat grunds?tzlich den Verlust des Studienplatzes zur Folge. Sollte einer versp?tetet beantragten Immatrikulation stattgegeben werden k?nnen, sind die Kosten hierfür vom Studienbewerber zu tragen (siehe Gebühren- und Entgeltsatzung der 亚博足彩_亚博足彩app-官网 für Musik Nürnberg, GES).
Die Immatrikulation erfolgt durch Aush?ndigung oder Versand des Studienausweises und kann von der 亚博足彩_亚博足彩app-官网 mit Bedingungen, Auflagen oder einer Befristung ausgesprochen werden. Mit der Immatrikulation erhalten die Studierenden zudem Immatrikulationsbescheinigungen sowie je eine Zugangskennung zum Campus-Management-System und dem studentischen E-Mail-Account der 亚博足彩_亚博足彩app-官网 für Musik Nürnberg.
Die 亚博足彩_亚博足彩app-官网 verfügt über einen barrierefrei zug?nglichen und umfangreich ausgestatteten Eltern-Kind-Aufenthaltsraum (Zi. E.18). ?ber weitere Betreuungsm?glichkeiten und alles Wissenswerte im Hinblick auf das Studium mit Kind informiert die Frauenbeauftragte in ihren Sprechstunden. Darüber hinaus ber?t und unterstützt das Studentenwerk Erlangen-Nürnberg Studierende mit Kind(ern).
Jede(r) Studienbewerber(in) hat der 亚博足彩_亚博足彩app-官网 zur Einschreibung eine Versicherungsbescheinigung vorzulegen. In der Versicherungsbescheinigung ist anzugeben, ob der/die Studierende versichert oder versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder nicht versicherungspflichtig ist. Falls Sie in der Privaten Krankenversicherung versichert sind (ggf. auch über die Eltern, ebenso im Falle der Freien Heilfürsorge), muss der Nachweis über die Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht vorgelegt werden.
Die Bescheinigung gilt für die gesamte Studienzeit. Bei ?nderungen der Krankenversicherung ist der 亚博足彩_亚博足彩app-官网 ein erneuter Versicherungsnachweis vorzulegen. Soweit keine ?nderung des Versicherungsverh?ltnisses eintritt, so ben?tigen Sie eine neue Versicherungsbescheinigung, wenn die Krankenkasse oder aber die 亚博足彩_亚博足彩app-官网 gewechselt wird.
Für die Ausstellung der Versicherungsbescheinigung sind zust?ndig:
- für eine(n) bereits bei einer Krankenkasse Versicherte(n) die Krankenkasse, bei der er/sie versichert ist,
- für eine(n) versicherungspflichtige(n) Studierende(n) die kraft Gesetzes zust?ndige oder die gew?hlte Krankenkasse,
- für eine(n) versicherungsfreien oder für einen nicht versicherungspflichtigen Studierende(n) die Krankenkasse, bei der zuletzt eine Versicherung bestand, im ?brigen eine der Krankenkassen, die bei Versicherungspflicht zust?ndig w?ren oder gew?hlt werden k?nnten,
- für eine(n) Studierende(n), der/die von der Versicherungspflicht befreit worden ist, die Krankenkasse, die die Befreiung vorgenommen hat.
Studierende, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, k?nnen grunds?tzlich bei ihren gesetzlich versicherten Eltern kostenfrei in der Familienversicherung versichert werden. Zeiten des abgeleisteten Wehr- oder Zivildienstes verl?ngern die Familienversicherung entsprechend.
Verheiratete k?nnen sich bei ihrem gesetzlich versicherten Ehegatten kostenfrei versichern.
Sollte die Familienversicherung nicht durchführbar sein, so besteht die M?glichkeit, sich in der Krankenversicherung der Studenten zu versichern.
Die Krankenversicherung der Studenten endet grunds?tzlich mit dem Semester, in welchem das 30. Lebensjahr oder das 14. Fachsemester vollendet wird. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Krankenversicherung der Studenten auch über das 30. Lebensjahr oder 14. Fachsemester hinaus verl?ngert werden.
Endet die studentische Krankenversicherung oder sollte diese nicht m?glich sein, so k?nnen die Studierenden die Versicherung bei ihrer Krankenkasse in der sog. freiwilligen Krankenversicherung fortsetzen. ?ber Voraussetzungen und Konditionen beraten die gesetzlichen Krankenkassen.
Für die Rückmeldung ist kein weiterer Nachweis erforderlich.
Ein Lehrkraftwechsel ist grunds?tzlich nur zum Beginn eines Semesters m?glich und w?hrend der Rückmeldefrist, in begründeten Ausnahmef?llen bis zum Beginn der Unterrichtszeit, schriftlich mittels dem von der 亚博足彩_亚博足彩app-官网 hierfür bereitgestellten Formular über den Studienservice bei der Hochschulleitung zu beantragen. Im Antrag soll das Einverst?ndnis der betroffenen Lehrkr?fte dokumentiert sein.
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebeh?rde anzumelden.
Wer im Inland mit einer Wohnung gemeldet ist, kann einmalig bis zu sechs Monate in einer weiteren Wohnung (gilt natürlich auch für WG-Zimmer usw.) im Inland wohnen, ohne dort gemeldet zu sein. Wer wiederholt oder gar regelm??ig in dieselbe weitere Wohnung auch für kürzere Zeitr?ume zurückkehrt, für die bzw. den besteht eine Meldepflicht.
Beispiele:
- Ein in München bei seinen Eltern gemeldeter Student ist meldepflichtig, wenn er in Nürnberg eine Wohnung bezieht und diese für mindestens zwei aufeinanderfolgende Semester bewohnt. Dabei spielt es keine Rolle, dass jeder Semesteraufenthalt in Nürnberg kürzer als sechs Monate ist.
- Eine in Nürnberg gemeldete Studentin, die für ein einmaliges sechsmonatiges Praktikum o.?. eine Wohnung an einem anderen Ort im Inland bezieht, ist dort nicht meldepflichtig.
Wichtig: Die bzw. der Meldepflichtige hat bei der An-, Um- und Abmeldung eine schriftliche Best?tigung vorzulegen, in der die Wohnungsgeberin bzw. der Wohnungsgeber den Ein- oder Auszug best?tigt.
Weitere 亚博足彩_亚博足彩app-官网 sowie erforderliche Formulare erhalten Sie beim Einwohnermeldeamt Ihrer Wohnsitzgemeinde.
Studierende sind verpflichtet, der 亚博足彩_亚博足彩app-官网 für Musik Nürnberg unverzüglich alle im Bezug auf das Studium erhobenen und notwendigen Daten schriftlich anzuzeigen und durch geeignete Nachweise zu belegen. Hierzu z?hlen auch ?nderungen w?hrend des Studiums, sowie alle Tatsachen, die nach Art. 46 BayHSchG erheblich sind oder einen Immatrikulationsversagungsgrund darstellen k?nnen, insbesondere sind dies ?nderungen des Namens, Familienstandes, Wohnsitzes und der Postzustellungsanschrift oder der Verlust des Studienausweises/der Studienpapiere. Studierende, welche Ausbildungsf?rderung erhalten, müssen diese ?nderungen auf dem Amt für Ausbildungsf?rderung im Studentenwerk bekanntgeben.
In Kooperation mit den Nürnberger Symphonikern werden j?hrlich mehrere Orchester-Praktikumspl?tze vergeben. Anmeldung und Probespiel finden in der Regel einmal j?hrlich zwischen April und Mai statt. Hierzu sind die entsprechenden Bekanntmachungen in der 亚博足彩_亚博足彩app-官网 zu beachten.
Bei Problemen oder Beeintr?chtigungen wie z. B. Schwierigkeiten im Studium oder mit Prüfungen, Niedergeschlagenheit oder psychosomatischen Beschwerden wird beim Studentenwerk fachkundige Beratung und Psychotherapie angeboten. Für die Gespr?che wird in der Regel ein geringfügiger Unkostenbeitrag erhoben, dieser kann bei schwieriger finanzieller Lage jedoch erlassen werden.
Das Studentenwerk unterh?lt eine kostenfreie Rechtsberatung für Studierende, die in hochschul-, arbeits-, kauf- und mietrechtlichen Angelegenheiten sowie in allen anderen mit der Studiensituation in Zusammenhang stehenden rechtlichen Schwierigkeiten praktische Hilfe anbietet.
Studierende, die ihr Studium an der 亚博足彩_亚博足彩app-官网 für Musik Nürnberg fortsetzen wollen, müssen sich zu den von der 亚博足彩_亚博足彩app-官网 bekannt gegebenen Zeiten form- und fristgerecht zum Weiterstudium anmelden (Rückmeldung). Die Rückmeldung ist für jedes Semester bis zum erfolgreichen Abschluss, dem endgültigen Nichtbestehen oder der Beendigung des Studiums notwendig. Bei Vers?umnis kann auf schriftlichen Antrag eine Nachfrist gew?hrt werden, die Kosten für die versp?tete Rückmeldung sind von den jeweiligen Studierenden zu tragen und richten sich nach der Gebühren- und Entgeltsatzung (GES) der 亚博足彩_亚博足彩app-官网 für Musik Nürnberg. Nach Beginn der Vorlesungszeit ist eine Rückmeldung nicht mehr m?glich.
Die Rückmeldung erfolgt durch die fristgerechte und vollst?ndige Zahlung des für das kommende Semester f?lligen Semesterbeitrags auf das entsprechende Konto der 亚博足彩_亚博足彩app-官网 für Musik Nürnberg (unter Angabe von Matrikelnummer und Name). Die H?he des Beitrags, der sich aus Studentenwerksbeitrag und Solidarbeitrag für das 亚博足彩_亚博足彩app-官网 zusammensetzt und für jedes Semester neu festgelegt wird, wird jeweils vor der Rückmeldefrist von der 亚博足彩_亚博足彩app-官网 bekannt gegeben.
Bankverbindung:
Staatsoberkasse Bayern in Landshut,
Kontonummer 4601190315,
Bayerische Landesbank München, BLZ 700 500 00
SWIFT: BYLADEMM
IBAN: DE62 7005 0000 4601 1903 15
Zur Wahrung der Rückmeldefrist muss der Zahlungseingang sp?testens zum Ende der bekanntgegebenen Frist bei der 亚博足彩_亚博足彩app-官网 erfolgt sein.
Die Finanzierung erfolgt über ein sogenanntes Sockelmodell, das aus rechtlichen Gründen aus zwei Komponenten besteht:
Eine Basiskarte, für die ein Solidarbeitrag zusammen mit dem Studentenwerksbeitrag von allen Studierenden bei der Immatrikulation oder Rückmeldung für jedes Semester zu entrichten ist.
Eine Zusatzkarte, welche die Studierenden optional zukaufen k?nnen. Die Zusatzkarte ist eine pers?nliche Zeitkarte und auf die Matrikelnummer des jeweiligen Studierenden ausgestellt.
N?here 亚博足彩_亚博足彩app-官网 über die Preise für Basis- und Zusatzticket, die jedes Semester neu festgelegt werden, und den Gültigkeitsbereich erhalten Sie auf der Homepage des VGN:
http://www.vgn.de/semesterticket
Weiterleitung zum Youtube-Video: Das 亚博足彩_亚博足彩app-官网 im VGN einfach und verst?ndlich erkl?rt
Für Studierende der 亚博足彩_亚博足彩app-官网 für Musik Nürnberg besteht die M?glichkeit, an den Sprachkursen des Language Center der Technischen 亚博足彩_亚博足彩app-官网 Nürnberg Georg 亚博足彩_亚博足彩app-官网 Ohm teilzunehmen. N?here Auskünfte hierzu k?nnen beim Vizepr?sidenten Prof. Rainer Kotzian oder direkt beim Language Center eingeholt werden.
Studierenden der 亚博足彩_亚博足彩app-官网 für Musik stehen mehrere F?rderm?glichkeiten aus intern zu vergebenden Stipendien und Preisen oder Bewerbungen um externe F?rdermittel offen. N?here Auskünfte und 亚博足彩_亚博足彩app-官网 erhalten Sie in der Studienberatung und im International Office.
Das Studentenwerk engagiert sich für die soziale, wirtschaftliche, kulturelle und gesundheitliche F?rderung der Studierenden.
Die Darlehenskasse der Bayerischen Studentenwerke will bedürftigen Studierenden der bayerischen 亚博足彩_亚博足彩app-官网n durch die Gew?hrung von Studienabschlussdarlehen die Abschlussvorbereitung erleichtern und einen erfolgreichen Studienabschluss erm?glichen. Auskünfte und 亚博足彩_亚博足彩app-官网 erteilt das Amt für Ausbildungsf?rderung.
Die aktuellen Fassungen der Studien- und Fachprüfungsordnungen k?nnen auf der Internetseite abgerufen oder zu den jeweiligen ?ffnungszeiten im Studienservice eingesehen werden.
Im Jahr 2018 wurden die Studienzuschüsse folgenderma?en investiert: Für die Verbesserung der Lehre wurden 120.416 Euro ausgegeben und für die Verbesserung der Infrastruktur 16.834 Euro. Für die Verbesserung des Studienservice wurden 2018 keine Ausgaben get?tigt.
Dem Studentischen Konvent geh?ren elf Vertreter der Studierenden an. Diese werden einmal j?hrlich von der immatrikulierten Studentenschaft gew?hlt. Der Studentische Konvent vertritt die Belange der Studierenden gegenüber der Hochschulleitung und in den Gremien der 亚博足彩_亚博足彩app-官网.
Nach § 2 Abs. 1 Nr. 8 c) SGB VII sind alle deutschen und ausl?ndischen Studierenden w?hrend der Aus- und Fortbildung gegen Unf?lle versichert. Der Versicherungsschutz besteht bei allen studienbezogenen T?tigkeiten (Besuch von Lehrveranstaltungen, Exkursionen) und auf dem Weg zwischen Wohnung und 亚博足彩_亚博足彩app-官网 oder dem Ort, an dem eine Hochschulveranstaltung stattfindet. Unf?lle sind der 亚博足彩_亚博足彩app-官网 (Studienservice) unverzüglich anzuzeigen.
Das Studium der künstlerischen bzw. künstlerisch-p?dagogischen Bachelorstudieng?nge kann bei Eignung und im Rahmen vorhandener Kapazit?ten erg?nzt werden durch die Belegung eines Profilschwerpunktes oder eines Zweitfachs (nur künstlerisch-p?dagogische Ausbildung). Die n?heren Bestimmungen ergeben sich aus der Allgemeine Studien- und Prüfungsordnung (APO) sowie der Satzung für die Belegung eines Zweitfaches (ZwFS). In beiden F?llen ist eine form- und fristgerechte Anmeldung zu den bekanntgegebenen Zeiten notwendig.
Das Studentenwerk hilft Studierenden bei der Wohnungssuche, unterh?lt Studentenwohnheime und hat Vermittlungsstellen für privat angebotene Zimmer und Wohnungen eingerichtet. Zudem k?nnen Adressen anderer Heimtr?ger au?erhalb des Einflussbereiches des Studentenwerkes erfragt werden.
studienservice(x)hfm-nuernberg.de
Tel.: 0911/215 22-153, ...-154, ...-155, ...-156
?ffnungszeiten
Montag: 10–12.30h und 14–15.30h
Dienstag: 10–12.30h
Mittwoch: 10–12.30h
Donnerstag: 10–13.30h
Freitag: geschlossen